Information zu Listenhunden
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Information zu Listenhunden
von Administration am 31.03.2011 13:07Viele deutsche Bundesländer führen eine Rasseliste mit Hunderassen, die rassebedingt als gefährlich aufgeführt oder deren Gefährlichkeit vermutet wird ("Kampfhunde"). Für einen solchen "Listenhund" gelten dann bestimmte Regelungen, für die in einigen Bundesländern noch einmal abgestuft zwei unterschiedlichen Kategorien gelten. Derzeit gelten in fünf Bundesländern abgestufte Rasselisten (1 und 2), in weiteren neun Bundesländern gilt je eine Rasseliste (ohne Abstufungen). Die beiden übrigen Bundesländer haben sich gegen Rasselisten entschieden. In Deutschland gibt es derzeit 10 verschiedene Definitionen dafür, welche Hunderassen genetisch bedingt gefährlich sein könnten.
Die rassespezifischen Sonderregeln können unter anderem Leinenzwang, Maulkorbzwang, Chippflicht, Versicherungspflicht, Genehmigungspflicht, Gebot der Unfruchtbarmachung, Pflicht zur sicheren Umzäunung, Pflicht zur Sachkundeprüfung und Haltungsverbot umfassen.
In den meisten Bundesländern kann der Hund nach Bestehen eines Wesenstests von den Maßnahmen befreit werden, die für Listenhunde vorgeschrieben sind. Als einziges Bundesland hat Thüringen von Anfang an die Auffassung vertreten, die Gefährlichkeit eines Hundes sei nicht an seiner Rasse festzumachen, und stellt auf situationsbedingte Maßnahmen ab. [...]
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http://www.hunde-guide.de/hundehalter-gesetze